Allgemeine Geschäftsbedingungen MusicDIRECTORGmbH
1. Allgemeines
1.1DasMusikrepertoire der MusicDIRECTOR GmbH wird auf Compact Discs verschiedenerLabels, Festplatten und im Internet veröffentlicht.
1.2Die MusicDIRECTOR GmbHstellt den Nutzern Musikwerke zur Verwendung für Medienproduktionen wie Film,Werbung und Software zur Verfügung und vertreibt die zur Verwendungerforderlichen Lizenzen.
1.3Der Zugang und die Nutzung des Online-Tools www.musicdirector.de ist (inkl. der Downloads) kostenfrei. Nach Ermessen der MusicDIRECTOR GmbH wird ein kostenloser Online-Zugang erteilt. Jede Verwendung der auf der Seiteherunterladbaren Musikwerke muss durch sie lizenziert werden.
1.4Die Tonträger werden auf Anfrage nach dem Ermessen der MusicDIRECTOR GmbH dem Kunden kostenlos bereit gestellt, bleiben jedoch zu jeder Zeit ihrEigentum.
1.5Die MusicDIRECTOR GmbH hat das Recht, vor allem bei Nichtnutzung, daszur Verfügung gestellte Material zurück zu fordern, ohne dass es hierfür einesbesonderen Grundes bedarf. In diesem Falle trägt der Kunde die Porto- undVersandkosten für die Rücksendung.
1.6Bei nicht fristgerechter Rücksendung des Materials kann die MusicDIRECTOR GmbH eine vergleichbare und angemessene Schutzgebühr in Höhe desMaterialwertes ansetzen. Durch diese Schutzgebühr werden keinerlei Musikrechteerteilt.
1.7Für die Ermittlung des anfallenden Preises dienen die in der Preislistedargestellten Kategorien. Falls eine Produktion nicht selbigen unterzuordnenist, wird die MusicDIRECTOR GmbH auf Anfrage individuelle Preisangeboteunterbreiten.
1.8Das gesamte Repertoire ist für die Verwendung in Senderauftragsproduktionen von TV und Radio dahingehend kostenfrei, dass die Nutzung und das Herstellungsrecht in den Sender-Rahmenverträgen mit der GEMA geregelt sind. Nicht inkludiert in diese Regelung sind Werbung und Co-Produktionen der Sender. Im Auftrag der MusicDIRECTOR GmbH ist die GEMA mit der Wahrnehmung der Aufführungsrechte, sowie der mechanischen Vervielfältigungsrechte unseres Repertoires betraut.
2. TV-Auftragsproduktionen:
2.1Die Verwendung des gesamten Repertoires von MusicDIRECTOR ist für Auftragsproduktionen deröffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, sowie der privaten Sender mit GEMA-Rahmenvertragkostenfrei. Dies betrifft alle Produktionen, die im GAS-Territorium (Deutschland,Österreich, Schweiz) ausgestrahlt werden (ausgenommen sind Werbesendungen/Werbespots).
2.2Voraussetzung dafür ist, dassder Musikbenutzer die verwendeten Musikwerke unter Nennung des Titels,Komponisten, LC-Codes, etc. ordnungsgemäß an die GEMA und an die Music andImages GmbH meldet. Die Meldung kann durch den im MusicDIRECTOR bereitgestellten CUESHEET GENERATOR erfolgen, oder aber auch durch die anerkannten Meldeformulare der GEMA und/oder der Sendeanstalten. In jedem Fall muss eine Kopie davon an die MusicDIRECTOR GmbH übermittelt werden.
2.3Mit erfolgter Meldung gilt die Genehmigung zur Verwendung der Musikwerke als erteilt.
3. Auftragserteilung:
3.1Ein Auftrag an MusicDIRECTOR gilt als erteilt, wenn der Nutzer ein Musikwerk unseres Musikrepertoireszur kommerziellen oder privaten Verwertung verwendet. Eine Verwendung liegtdann vor, wenn unsere Musikwerke von der Online-Plattform, einer CD, Festplatte, oder sonstigem Ton- oder Datenträger ineiner Produktion eingesetzt werden.
3.2Durch Zustandekommen eines Auftrages gelten die Preisliste, sowie die Lieferbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Der Kundeverpflichtet sich, die MusicDIRECTOR GmbH über die Verwendung unserer Musikzu informieren.
3.3Die schriftliche Meldung über die Verwendung muss Informationen zu Titel,Komponist, Label, LC-Code, sowie die Verwendungszeit und -dauer geben.
3.4Auch ist Aufschluss darüber zu geben, um welche Art der Produktion es sichhandelt (z.B. Imagefilm, Werbespot, Senderauftragsproduktion, etc.).
3.5Die Musikmeldung (Lizenzantrag oder Kopiemeldung) muss spätestens zwei Wochen nach Verwendung der Musikwerke, jedoch immer vor der Veröffentlichung,also Ausstrahlung, oder Vervielfältigung der betreffenden Produktion erfolgen. Adressat für diese Meldung ist die MusicDIRECTOR GmbH.
4. Lizenzierung durch Dritte:
Kunden, die im Auftrag Dritter handeln, also Agenturen,Tonstudios, Produktionsfirmen etc., und die eine Rechnung direkt an denAuftraggeber erbeten, verpflichten sich, der MusicDIRECTOR GmbH in einer Kopiermeldung mitzuteilen, welche Musikaufnahmen an den Auftraggeberausgehändigt wurden, sowie selbigen über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen:
5.1Die Preise bestimmen sich nachder am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisliste.
5.2Anhand des übermittelten Lizenzantrages berechnet die MusicDIRECTOR GmbH die entstandenen Kosten für die Verwertungsrechte.
5.3Alle Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt per Bank-Überweisung zu begleichen.
6. Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt:
6.1Die Verwendung der Musikwerke der MusicDIRECTOR GmbH, in Teilen oder im Ganzen ist nur in Verbindung mit einer Musikmeldung, resp. einem genehmigten Lizenzantraggestattet.
6.2Jegliche Musikverwertung, die über Umfang und Art der erteilten Lizenz hinausgeht oder die ohne Rechtsbefugniserfolgt, wird mit mindestens der doppelten Gebühr geahndet, die beivertragsmäßiger Verwertung entstanden wäre.
6.3DieMusicDIRECTOR GmbH behält sich vor, eigene Rechte erst als erteiltanzusehen, wenn die dafür entstandene Rechnung beglichen wurde.
6.4Beinicht eingehaltenen Zahlungsfristen darf die MusicDIRECTOR GmbH ohneweiteres einen, oder mehrere dritte Nutzer der Produktion über dieunlizenzierte Verwendung unterrichten und die Gebührenforderung an dieseübertragen.
6.5Auch ist die MusicDIRECTOR GmbH dazu berechtigt, die weitere Nutzung, den Verkauf und/oder die Ausstrahlung, sowie die Vervielfältigung derentstehenden Produktion sofort, resp. bis zum Lizenzerwerb auch durch eineeinstweilige Verfügung zu unterbinden.
6.6Im Falle von ordnungsgemäß bei uns erworbenen Verwertungsrechten stellt die MusicDIRECTOR GmbH den Musiknutzer von allen Ansprüchen Dritter (Musiker,Dirigenten, Produzenten, u.a.) frei. Ausgenommen hiervon sind die Ansprüche derurheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, wie z.B. GEMA.
6.7Alle durch die MusicDIRECTOR GmbH erteilten Herstellungs- und Nutzungsrechte zur Verwendung des Musikrepertoires sind nicht-exklusiv.
7. Urheberrechte:
7.1Die Aufführungsrechte und das Recht für die mechanische Vervielfältigung der in denvon der MusicDIRECTOR GmbH produzierten Aufnahmen, sowie den daraufenthaltenen Kompositionen werden durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wahrgenommen. Dies gilt auch für die Aufnahmen und Kompositionen dervon der MusicDIRECTOR GmbH vertretenen Labels.
7.2Diese Rechte muss der Musiknutzer bei der GEMA direkt einholen.
8. Unwirksame Bestimmungen:
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen im Ganzen. Vielmehr ist die etwa unwirksame Bestimmungdurch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen erfüllt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der FirmaMusicDIRECTOR GmbH, 20099 Hamburg, Ernst-Merck-Straße 12-14. Der vereinbarte Gerichtsstand gilt nur fürVollkaufleute.
MusicDIRECTOR GmbH
Hamburg, April 2011